UPDATE: Die Veranstaltungen wurden vom Verwaltungsgericht nach Beschwerde zugelassen.
Berlin und Hamburg liefern sich Wettrennen
Offenbar ist zwischen Hamburg und Berlin der Wettbewerb ausgebrochen wer schneller Recht, Gesetze und Ordnung schleifen, und die Bürger des Landes vor den Kopf stoßen kann.
Nach dem der Bürgermeister der Stadt Hamburg (wohlgemerkt ein Parteimitglied der SOZIALdemokratischen Partei Deutschlands) klar für das 2G-Modell plädiert, und damit – OHNE Ausnahmeregelung – auch Schwangere und Kranke von der gesellschaftlichen Teilhabe ausschließen möchte, legt Berlin – wie zu erwarten – nach.

Behinderung im Wahlkampf ?
Die beiden obigen Veranstaltungen wurden vor wenigen Stunden verboten.
Der Basis liegt ein 22-seitiger Verbotsbescheid vor.
Zitat nach einer langen Ausführung der derzeitigen pandemischen Situation:
„Bereits vor diesem Hintergrund ist aus hiesiger Sicht die von Ihnen angezeigte Versammlung zu verbieten, da aufgrund der Erfahrungen mit Versammlungen aus der Querdenker-Szene zu erwarten ist, dass Sie Regelverstöße der großen Mehrheit oder auch aller Versammlungsteilnehmenden dulden bzw. zumindest diesen nicht entschieden entgegentreten werden.“
Es folgen weitere 17 Seiten, in der verschiedene Veranstaltungen der Querdenker aufgezählt und in ihrem sogenannten Gefahrenpotential beschrieben werden.
Da es sich offensichtlich um Willkür und mangelndes Unterscheidungsvermögen handelt und dadurch zudem unsere Wahlwerbeaktivität behindert wird, wurden umgehend Rechtsmittel eingelegt.